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Fliegen lernen - Motorflug

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Bedingungen für die "Privat Piloten Lizenz"

Bedingungen für die Privat Piloten Lizenz nach EASA FCL
FCL PPL(A) nach FCL (europäischer Privatflugzeugführer)
 
Voraussetzungen für Flugschüler:

  •  Mindestalter 16 Jahre bei Ausbildungsbeginn

  • Mindestalter 17 Jahre zum Erwerb der Lizenz

  • theoretische Ausbildung (7 Fächer)

  • Flugtauglichkeit mindestens Klasse II

  • Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes

  • Flugausbildung mindestens 45 Flugstunden, davon könne 5 Stunden im Simulator oder FNPT absolviert werden.

    
Erleichterung:
   
      Segelflugzeug-/Hubschrauberführer/Motorsegler-/Ultraleichtflugzeugführer:
      Anrechnung von 10 % der Flugzeit, maximal 10 Stunden
  
Prüfung:
   
Theoretische und praktische Prüfung
 

  • Lizenz mit Sammeleintrag einmotorige kolbenbetriebenen Landflugzeuge zum Betrieb mit einem Piloten und/oder

  • Klassenberechtigung TMG, falls Voraussetzungen vorliegen

  • Flüge in das ICAO Ausland mit D - Registrierten Flugzeugen und Anerkennung der Erlaubnis in allen JAA - Mitgliedsstaaten

   

Flieger ärztliche Untersuchung:
  
Mindestens Klasse 2
Gültigkeit:

 

  • bis 30. Lebensjahr: 60 Monate

  • bis 50. Lebensjahr: 24 Monate

  • ab 50. Lebensjahr: 12 Monate


Gültigkeit und Verlängerung:   

Die Lizenz ist unbefristet gültig, die Berechtigungen sind 24 Monate gültig. Zur Verlängerung sind in den letzten 12 Monaten zu erbringen:

 

  • mindestens 12 Flugstunden, davon 6 Stunden als verantwortlicher Flugzeugführer von Flugzeugen oder TMG

  • mindestens eine Übungsflugstunde mit einem Fluglehrer

  • gültiges Flugtauglichkeitszeugnis Klasse 2

  • Nachweis erfolgt prt Handeintrag durch den Fluglehrer in der Lizenz

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