Fliegen lernen - Motorflug
Bedingungen für die "Privat Piloten Lizenz"
Bedingungen für die Privat Piloten Lizenz nach EASA FCL
FCL PPL(A) nach FCL (europäischer Privatflugzeugführer)
Voraussetzungen für Flugschüler:
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Mindestalter 16 Jahre bei Ausbildungsbeginn
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Mindestalter 17 Jahre zum Erwerb der Lizenz
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theoretische Ausbildung (7 Fächer)
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Flugtauglichkeit mindestens Klasse II
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Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes
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Flugausbildung mindestens 45 Flugstunden, davon könne 5 Stunden im Simulator oder FNPT absolviert werden.
Erleichterung:
Segelflugzeug-/Hubschrauberführer/Motorsegler-/Ultraleichtflugzeugführer:
Anrechnung von 10 % der Flugzeit, maximal 10 Stunden
Prüfung:
Theoretische und praktische Prüfung
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Lizenz mit Sammeleintrag einmotorige kolbenbetriebenen Landflugzeuge zum Betrieb mit einem Piloten und/oder
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Klassenberechtigung TMG, falls Voraussetzungen vorliegen
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Flüge in das ICAO Ausland mit D - Registrierten Flugzeugen und Anerkennung der Erlaubnis in allen JAA - Mitgliedsstaaten
Flieger ärztliche Untersuchung:
Mindestens Klasse 2
Gültigkeit:
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bis 30. Lebensjahr: 60 Monate
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bis 50. Lebensjahr: 24 Monate
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ab 50. Lebensjahr: 12 Monate
Gültigkeit und Verlängerung:
Die Lizenz ist unbefristet gültig, die Berechtigungen sind 24 Monate gültig. Zur Verlängerung sind in den letzten 12 Monaten zu erbringen:
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mindestens 12 Flugstunden, davon 6 Stunden als verantwortlicher Flugzeugführer von Flugzeugen oder TMG
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mindestens eine Übungsflugstunde mit einem Fluglehrer
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gültiges Flugtauglichkeitszeugnis Klasse 2
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Nachweis erfolgt prt Handeintrag durch den Fluglehrer in der Lizenz